Lexikon
Verkehrsrechtlicher THC-Grenzwert
Der verkehrsrechtliche THC-Grenzwert ist der Wert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum nach § 24a StVG, ab dem im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Er ist vom agrarrechtlichen THC-Höchstgehalt für Nutzhanf von 0,3 Prozent zu unterscheiden.

Der verkehrsrechtliche THC-Grenzwert liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum und ist im StVG geregelt. Der agrarrechtliche Wert von 0,3 Prozent THC gilt dagegen für gelistete Nutzhanfsorten im Rahmen der EU-Agrarförderung. Beide Werte messen unterschiedliche Dinge. Quelle: StVG § 24a und topagrar, Stand 21.10.2026.
Wodurch unterscheidet sich der verkehrsrechtliche Wert vom 0,3-Prozent-Wert?
Der verkehrsrechtliche Grenzwert misst die Konzentration von THC im Blut einer Person. Er bezieht sich auf die Fahrt im Straßenverkehr und gilt nach § 24a StVG. Der 0,3-Prozent-Wert dagegen beschreibt den THC-Gehalt von Pflanzen. Die EU hob ihn für Nutzhanf in der Agrarförderung von 0,2 auf 0,3 Prozent an (topagrar, Stand 03.12.2021).
Die beiden Werte stehen deshalb in keinem Umrechnungsverhältnis. Ein Pflanzenwert sagt nichts über den THC-Spiegel im Blut aus, und ein Blutwert sagt nichts über den Gehalt einer Pflanze aus. Wer beide Werte verwechselt, zieht falsche Schlüsse für Produkte und für den Straßenverkehr.
Welches Beispiel zeigt die Grenzen des 0,3-Prozent-Werts?
Der 0,3-Prozent-Wert ist ein agrarrechtlicher Grenzwert und kein Freibrief für die Verkehrsfähigkeit von Endprodukten. Er gilt nur für gelistete Sorten im Rahmen der Direktzahlungen (topagrar, Stand 03.12.2021). Ein Blütenprodukt mit einem Pflanzenwert unter 0,3 Prozent ist deshalb nicht automatisch rechtlich unbedenklich.
Der Bundesgerichtshof bestätigte im Jahr 2022 Verurteilungen wegen des Handels mit CBD-Blüten. Die Nutzhanf-Ausnahme griff nicht, weil ein Missbrauch zu Rauschzwecken nicht auszuschließen war (LTO, Stand 23.06.2022). Das Beispiel zeigt, dass der Pflanzenwert allein die rechtliche Bewertung nicht abschließend bestimmt.
Welche Begriffe gehören zum verkehrsrechtlichen THC-Grenzwert?
- Blutserum: Probenmaterial, in dem der verkehrsrechtliche Wert nach § 24a StVG gemessen wird.
- Nutzhanf: Hanfsorten, die für die Agrarförderung gelistet sind und dem 0,3-Prozent-Wert unterliegen.
- Direktzahlungen: EU-Agrarförderung, an die der 0,3-Prozent-Wert für gelistete Sorten gebunden ist.
- Ordnungswidrigkeit: Verstoß, der nach § 24a StVG mit einem Bußgeld geahndet wird.
- Pflanzengehalt: THC-Anteil in der Hanfpflanze, auf den sich der agrarrechtliche Wert bezieht.
Häufige Fragen zum verkehrsrechtlichen THC-Grenzwert
Gilt der 0,3-Prozent-Wert im Straßenverkehr?
Nein. Der 0,3-Prozent-Wert ist ein agrarrechtlicher Wert für Pflanzen. Für den Straßenverkehr gilt der Blutwert von 3,5 ng/ml THC nach § 24a StVG (StVG § 24a, Stand 21.10.2026).
Ist ein Produkt mit 0,3 Prozent THC rechtlich unbedenklich?
Nein. Der Wert ist ein agrarrechtlicher Grenzwert und kein Freibrief für Endprodukte (topagrar, Stand 03.12.2021). Die rechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab.
Woher stammen die Angaben zu Gerichtsentscheidungen?
Die Angabe zum Bundesgerichtshof stammt aus einer Berichterstattung der Rechtsnachrichten LTO und ist auf den 23.06.2022 datiert (LTO, Stand 23.06.2022).
Reines Wissensportal ohne Heilversprechen. Die Inhalte sind keine medizinische Beratung, keine Dosierungsempfehlung und keine Aufforderung zum Konsum. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder eine Apotheke. Rechtliche Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Gesetzeslage prüfen.
Weiterlesen: CBD-Blüten und Hanfblüten: Rechtliche Einordnung und Risiken, THC-Grenzwert, Nutzhanf und Recht und Sicherheit: CBD, THC und Cannabis in Deutschland und der EU.
Häufige Fragen
Gilt der 0,3-Prozent-Wert im Straßenverkehr?
Nein. Der 0,3-Prozent-Wert ist ein agrarrechtlicher Wert für Pflanzen. Für den Straßenverkehr gilt der Blutwert von 3,5 ng/ml THC nach § 24a StVG (StVG § 24a, Stand 21.10.2026).
Ist ein Produkt mit 0,3 Prozent THC rechtlich unbedenklich?
Nein. Der Wert ist ein agrarrechtlicher Grenzwert und kein Freibrief für Endprodukte (topagrar, Stand 03.12.2021).
Woher stammen die Angaben zu Gerichtsentscheidungen?
Die Angabe zum Bundesgerichtshof stammt aus einer Berichterstattung der Rechtsnachrichten LTO und ist auf den 23.06.2022 datiert (LTO, Stand 23.06.2022).
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