Lexikon
THC-Grenzwert
Der THC-Grenzwert ist der im Straßenverkehr geltende Wert für Δ9-THC im Blutserum, bei dem nach § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Er beträgt 3,5 ng/ml THC im Blutserum und gilt unabhängig davon, woher der Wirkstoff stammt.

Der THC-Grenzwert im Straßenverkehr liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Nach § 24a Abs. 1a StVG ist eine Fahrt mit diesem Wert oder mehr eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt bis 3.000 Euro, bei Kombination mit Alkohol bis 5.000 Euro. Quelle: StVG § 24a, Stand 21.10.2026.
Wodurch unterscheidet sich der THC-Grenzwert von der Null-Toleranz-Regel?
Der THC-Grenzwert nach § 24a Abs. 1a StVG ist ein fester Konzentrationswert im Blutserum. Er ist vom Gesetz festgelegt und nicht von der Menge abhängig, die jemand konsumiert hat. Eine Null-Toleranz-Regel erfasst dagegen jede nachweisbare Menge. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie festlegt, ab welchem Messwert gehandelt wird (StVG § 24a, Stand 21.10.2026).
Der Grenzwert ist also ein Messwert im Blut und keine Angabe zur Wirkung. Die Konzentration sagt nichts darüber aus, wie stark jemand beeinträchtigt ist. Diese Abgrenzung trennt den Grenzwert von der Frage nach der Fahrtüchtigkeit im Einzelfall, die beim Anwalt zu klären ist.
Welches Beispiel zeigt die Bußgelder beim THC-Grenzwert?
Eine Fahrt mit 3,5 ng/ml THC im Blutserum ist laut § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro. Wird der Wert zusätzlich mit Alkohol kombiniert, steigt der Rahmen auf bis zu 5.000 Euro (StVG § 24a, Stand 21.10.2026). Das Beispiel zeigt, dass die Kombination beider Substanzen rechtlich schwerer wiegt als der Wert allein.
Die Ausnahme nach § 24a Abs. 4 StVG betrifft Wirkstoffe aus ärztlich verordneten Arzneimitteln bei bestimmungsgemäßer Einnahme. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls und gilt nicht für Produkte ohne ärztliche Verordnung (StVG § 24a Abs. 4, Stand 21.10.2026).
Welche Begriffe gehören zum THC-Grenzwert?
- Blutserum: Probenmaterial, in dem der THC-Wert nach § 24a StVG gemessen wird.
- Ordnungswidrigkeit: Verstoß, der nach § 24a StVG mit einem Bußgeld geahndet wird.
- Bußgeldrahmen: Spanne von bis zu 3.000 Euro, bei Alkoholkombination bis zu 5.000 Euro.
- Ausnahme: Regelung nach § 24a Abs. 4 StVG für ärztlich verordnete Arzneimittel.
- Fahrtüchtigkeit: individuelle Eignung zum Führen eines Fahrzeugs, die im Einzelfall geprüft wird.
Häufige Fragen zum THC-Grenzwert
Wie hoch ist der THC-Grenzwert im Straßenverkehr?
Der Grenzwert liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum (StVG § 24a, Stand 21.10.2026). Er gilt für Δ9-THC im Blut und nicht für Angaben auf Produktetiketten.
Was kostet ein Verstoß gegen den THC-Grenzwert?
Das Bußgeld beträgt bis zu 3.000 Euro. Bei Kombination mit Alkohol sind bis zu 5.000 Euro vorgesehen (StVG § 24a, Stand 21.10.2026).
Gilt die Ausnahme für alle Hanfprodukte?
Nein. Die Ausnahme nach § 24a Abs. 4 StVG betrifft Wirkstoffe aus ärztlich verordneten Arzneimitteln bei bestimmungsgemäßer Einnahme. Für andere Produkte ist der Einzelfall beim Anwalt zu klären.
Reines Wissensportal ohne Heilversprechen. Die Inhalte sind keine medizinische Beratung, keine Dosierungsempfehlung und keine Aufforderung zum Konsum. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder eine Apotheke. Rechtliche Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Gesetzeslage prüfen.
Weiterlesen: Konsumcannabisgesetz, CBD, Drogentest und Straßenverkehr: Was Verbraucher wissen sollten, Betäubungsmittelgesetz und Recht und Sicherheit: CBD, THC und Cannabis in Deutschland und der EU.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der THC-Grenzwert im Straßenverkehr?
Der Grenzwert liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum (StVG § 24a, Stand 21.10.2026). Er gilt für Δ9-THC im Blut und nicht für Angaben auf Produktetiketten.
Was kostet ein Verstoß gegen den THC-Grenzwert?
Das Bußgeld beträgt bis zu 3.000 Euro. Bei Kombination mit Alkohol sind bis zu 5.000 Euro vorgesehen (StVG § 24a, Stand 21.10.2026).
Gilt die Ausnahme für alle Hanfprodukte?
Nein. Die Ausnahme nach § 24a Abs. 4 StVG betrifft Wirkstoffe aus ärztlich verordneten Arzneimitteln bei bestimmungsgemäßer Einnahme.
Reines Wissensportal ohne Heilversprechen. Die Inhalte sind keine medizinische Beratung, keine Dosierungsempfehlung und keine Aufforderung zum Konsum. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder eine Apotheke. Rechtliche Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Gesetzeslage prüfen.