Zum Inhalt springen
CBCBD Balance

Ratgeber

Novel Food und CBD: Warum CBD-Lebensmittel in der EU nicht frei verkäuflich sind

CBD-Lebensmittel gelten in der EU als Novel Food und brauchen eine Zulassung; eine solche Zulassung liegt bislang nicht vor, deshalb stufen deutsche Behörden CBD-Lebensmittel in der Regel als nicht verkehrsfähig ein, auch wenn Hersteller sie anders bezeichnen.

Von der Redaktion · 05.11.2026 · 6 Min. Lesezeit

Novel Food und CBD: Warum CBD-Lebensmittel in der EU nicht frei verkäuflich sind
Kurzantwort

CBD-haltige Lebensmittel brauchen als Novel Food eine EU-Zulassung. Diese Zulassung fehlt: Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist nach Behördenangabe kein verkehrsfähiges CBD-Lebensmittel bekannt (Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 05.08.2026). Über 200 Anträge sind eingegangen, 17 befinden sich in Prüfung (nutraingredients zur EFSA, Stand 09.09.2025). Zugelassen ist in der EU bisher allein ein Arzneimittel mit Cannabidiol, kein Lebensmittel. Für CBD existieren keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben.

Was bedeutet Novel Food?

Novel Food bezeichnet Lebensmittel und Zutaten, die vor Einführung der EU-Regelung nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Sie dürfen erst nach einer Sicherheitsbewertung und Zulassung in Verkehr kommen; die Bewertung übernimmt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Das Prinzip lautet: Erst prüfen, dann verkaufen. Ein Antragsteller legt Daten zu Zusammensetzung, Herstellung und Sicherheit vor. Die EFSA bewertet diese Daten, danach entscheiden die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission über die Zulassung.

Cannabidiol (CBD) ist ein Phytocannabinoid der Hanfpflanze (Quelle: Wikipedia Cannabidiol, Stand 21.10.2026). Als isolierter oder angereicherter Zusatz in Lebensmitteln fällt es unter diese Zulassungspflicht. Das Lexikon erklärt den Begriff unter Novel Food.

Die Zulassungspflicht gilt für Lebensmittel, nicht für jede Verwendung von Hanf. Welche Hanfprodukte rechtlich anders eingeordnet sind, behandelt der Ratgeber Ist CBD legal? Rechtslage in Deutschland im Überblick.

Wie weit ist das Verfahren bei der EFSA?

Bei der EU sind über 200 Novel-Food-Anträge zu CBD eingegangen, 17 befinden sich in Prüfung. Zugelassen ist in der EU bislang nur das Arzneimittel Epidyolex; ein CBD-Lebensmittel hat die Zulassung nicht erhalten, obwohl die Verfahren seit Jahren laufen (Stand 09.09.2025).

Die EFSA veröffentlichte im September 2025 ein Update ihrer Sicherheitsbewertung. Der Entwurf nennt einen vorläufigen sicheren Wert von 0,0275 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag. Das sind 2 Milligramm am Tag für eine Person mit 70 Kilogramm (Quelle: nutraingredients zur EFSA, Stand 09.09.2025).

Der Wert gilt nur für CBD mit einer Reinheit über 95 Prozent und nur bei ausgeschlossener Genotoxizität, also Erbgutschädigung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen nennt den Wert 2026 als festgelegt (Stand 05.08.2026). Der Wert ist ein behördlicher Vorsorgewert für Nahrungsergänzungsmittel und keine Verzehrempfehlung dieses Portals.

Die EFSA benennt zugleich fortbestehende Datenlücken. Zu den genannten Punkten zählen Lebertoxizität, Entwicklungseffekte nach vorgeburtlicher Exposition und endokrine Effekte. Solange diese Fragen offen sind, bleibt die Zulassung von CBD-Lebensmitteln aus.

Wie ordnen deutsche Behörden CBD-Lebensmittel ein?

Deutsche Behörden stufen CBD-Lebensmittel in der Regel als nicht verkehrsfähig ein, weil eine Novel-Food-Zulassung fehlt. Dem BVL ist nach Behördenangabe kein verkehrsfähiges CBD-Lebensmittel bekannt; zugelassene gesundheitsbezogene Angaben für CBD gibt es in der EU nicht.

Behördliche Einordnung von CBD in Lebensmitteln, Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen und nutraingredients zur EFSA, Stand 05.08.2026 und 09.09.2025
GegenstandStand der Einordnung
Novel-Food-Zulassung für CBD-Lebensmittelliegt nicht vor
Verkehrsfähige CBD-Lebensmittel laut BVLkeines bekannt
Zugelassene Health Claims für CBDkeine
Novel-Food-Anträge zu CBDüber 200 eingegangen, 17 in Prüfung
Zugelassenes CBD-Produkt in der EUein Arzneimittel (Epidyolex)

Health Claims sind gesundheitsbezogene Angaben wie „unterstützt die Funktion von …“. Die Health-Claims-Verordnung lässt solche Angaben nur zu, wenn sie zugelassen sind. Für CBD ist keine zugelassen; Werbung mit solchen Aussagen ist daher unzulässig.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beschreibt, dass Anbieter Produkte als Aromaöl oder Kosmetikum deklarieren, sie aber zum Verzehr bewerben. Die Deklaration entscheidet nicht über die rechtliche Einordnung; maßgeblich ist die erkennbare Zweckbestimmung.

Welche Folgen hat das für Hersteller und Verbraucher?

Hersteller dürfen CBD-Lebensmittel ohne Zulassung nicht in Verkehr bringen; Verbraucher können dennoch Produkte kaufen, die rechtlich als nicht verkehrsfähig gelten. Ein Etikett mit der Bezeichnung Aromaöl ändert diese Einordnung nicht, weil die erkennbare Zweckbestimmung zählt.

Für Hersteller bedeutet die Lage ein Vermarktungsrisiko: Behörden können Produkte beanstanden. Für Verbraucher ergibt sich ein Qualitätsrisiko, weil ohne Zulassung keine behördliche Prüfung von Zusammensetzung und Sicherheit stattgefunden hat.

Analysen von Hanfprodukten fanden laut Verbraucherzentrale Niedersachsen niedrigere CBD-Gehalte als angegeben, höhere THC-Gehalte und Mineralölrückstände (Stand 05.08.2026). Wie ein Etikett und ein Laborbericht diese Abweichungen sichtbar machen, zeigen CBD-Öl: Inhaltsstoffe, Etikett und Laborbericht verstehen (ohne Kaufempfehlung) und Laborbericht (COA) lesen: Cannabinoid-Gehalt, Rückstände, Chargen.

Checkliste zur Einordnung eines Produkts
  • Lesen Sie die Bezeichnung auf Etikett und Verpackung.
  • Vergleichen Sie Zweckangabe und Bewerbung.
  • Prüfen Sie Aussagen zur Gesundheit auf Zulassung.
  • Notieren Sie Chargennummer und Hersteller.
  • Fragen Sie bei Zweifeln die Lebensmittelüberwachung.

Die Lebensmittelüberwachung der Länder ist die zuständige Stelle für Beanstandungen. Sie beantwortet Fragen zur Einordnung eines konkreten Produkts.

Für welche Personengruppen sieht die EFSA keine Sicherheitsaussage?

Die EFSA hält die Sicherheit von CBD für unter 25-Jährige, Schwangere, Stillende und Personen mit Medikamenteneinnahme für nicht feststellbar. Für diese vier Gruppen gilt der Vorsorgewert nicht, weil die Datenlage keine belastbare Aussage erlaubt (Stand 09.09.2025).

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass Kinder und Jugendliche als besonders gefährdet gelten. Cannabis-Motive auf Verpackungen können den Konsum verharmlosen (Stand 05.08.2026). Dieses Portal richtet sich ausschließlich an Erwachsene und gibt keine Konsumempfehlung.

Die Einschränkung betrifft die Datenlage: Die Behörde stellt fest, dass für diese Gruppen belastbare Daten fehlen. Sie behauptet keine Schädlichkeit im Einzelfall, sie schließt aber auch keine Unbedenklichkeit ein.

Wie bewerten andere Länder CBD in Lebensmitteln?

Andere Länder setzen eigene Obergrenzen: Die Schweiz empfahl 2021 höchstens 12 Milligramm am Tag, Großbritannien senkte den Wert auf 10 Milligramm (zuvor 70). Frankreichs Behörde ANSES schlug im Februar 2025 eine Einstufung als vermutlich reproduktionstoxisch vor.

Behördliche Werte zu CBD im Ländervergleich, Quelle: nutraingredients zur EFSA, Stand 09.09.2025
RechtsraumAngabe
EU (EFSA, Entwurf 09/2025)2 mg je Tag bei 70 kg Körpergewicht
Schweiz (Empfehlung 2021)höchstens 12 mg am Tag
Großbritannien10 mg, zuvor 70 mg
Frankreich (ANSES, 02/2025)Vorschlag: vermutlich reproduktionstoxisch

Die Werte beziehen sich auf Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel und sind nicht vergleichbar mit Arzneimitteln. Sie zeigen, dass Behörden die Datenlage unterschiedlich einordnen und die Grenzen nach unten korrigierten.

Der Schweizer Wert und der britische Wert sind Behördenangaben, keine Empfehlungen dieses Portals. Zum Überblick der Rechtslage in Deutschland führt der Hub Recht und Sicherheit: CBD, THC und Cannabis in Deutschland und der EU.

Warum ist Beratung bei Zweifeln wichtig?

Bei Zweifeln zur Einordnung eines Produkts beraten die Lebensmittelüberwachung, bei Fragen zur Gesundheit die Arztpraxis oder die Apotheke. Ein Ratgeber ersetzt weder rechtliche noch medizinische Beratung und kennt das einzelne Produkt nicht, das Sie in der Hand halten.

Hinweis

Allgemeine Information, keine Beratung. Dieser Ratgeber fasst Behördenangaben mit Quelle und Stand zusammen. Er empfiehlt kein Produkt, keine Menge und keinen Konsum. Genannte Werte sind behördliche Vorsorgewerte und keine Verzehrempfehlungen. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Arztpraxis oder eine Apotheke.

Die Rechtslage ändert sich. Prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand bei der zuständigen Behörde.

Hinweis zum Portal

Reines Wissensportal ohne Heilversprechen. Die Inhalte sind keine medizinische Beratung, keine Dosierungsempfehlung und keine Aufforderung zum Konsum. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder eine Apotheke. Rechtliche Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Gesetzeslage prüfen.

Häufige Fragen

Sind CBD-Lebensmittel in Deutschland erlaubt?

Eine Novel-Food-Zulassung für CBD-Lebensmittel liegt nicht vor. Nach Behördenangabe ist dem BVL kein verkehrsfähiges CBD-Lebensmittel bekannt, deshalb stufen Behörden solche Produkte in der Regel als nicht verkehrsfähig ein (Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 05.08.2026).

Was ist der Unterschied zwischen Epidyolex und CBD-Öl?

Epidyolex ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit dem Wirkstoff Cannabidiol und seit 19.09.2019 EU-weit für bestimmte seltene Epilepsieformen zugelassen (EMA). Die Zulassung gilt für diesen Zweck und erlaubt keinen Rückschluss auf Lebensmittel oder Öle.

Gibt es gesundheitsbezogene Angaben für CBD?

In der EU gibt es für CBD keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben, sogenannte Health Claims (Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 05.08.2026). Werbung mit Aussagen zur Gesundheit ist daher für CBD-Lebensmittel nicht abgedeckt und unzulässig, solange keine Angabe zugelassen ist.

Wie groß ist die Zahl der Novel-Food-Anträge zu CBD?

Über 200 Novel-Food-Anträge zu CBD sind eingegangen, 17 befinden sich in Prüfung (nutraingredients zur EFSA, Stand 09.09.2025). Ein zugelassenes CBD-Lebensmittel gibt es bislang nicht; zugelassen ist allein das Arzneimittel Epidyolex.

Quellen

  • Verbraucherzentrale Niedersachsen, Produkte aus der Hanfpflanze: Vorsicht bei Lebensmitteln mit Cannabidiol (CBD), Stand 05.08.2026
  • nutraingredients, EFSA updated CBD safety report: persistent data gaps and 2 mg/day limit, Stand 09.09.2025
  • EMA, Epidyolex (EPAR), Abruf 21.10.2026
  • Wikipedia, Cannabidiol, Abruf 21.10.2026

Häufige Fragen

Sind CBD-Lebensmittel in Deutschland erlaubt?

Eine Novel-Food-Zulassung für CBD-Lebensmittel liegt nicht vor. Nach Behördenangabe ist dem BVL kein verkehrsfähiges CBD-Lebensmittel bekannt, deshalb stufen Behörden solche Produkte in der Regel als nicht verkehrsfähig ein (Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 05.08.2026).

Was ist der Unterschied zwischen Epidyolex und CBD-Öl?

Epidyolex ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit dem Wirkstoff Cannabidiol und seit 19.09.2019 EU-weit für bestimmte seltene Epilepsieformen zugelassen (EMA). Die Zulassung gilt für diesen Zweck und erlaubt keinen Rückschluss auf Lebensmittel oder Öle.

Gibt es gesundheitsbezogene Angaben für CBD?

In der EU gibt es für CBD keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben, sogenannte Health Claims (Verbraucherzentrale Niedersachsen, Stand 05.08.2026). Werbung mit Aussagen zur Gesundheit ist daher für CBD-Lebensmittel nicht abgedeckt und unzulässig, solange keine Angabe zugelassen ist.

Wie groß ist die Zahl der Novel-Food-Anträge zu CBD?

Über 200 Novel-Food-Anträge zu CBD sind eingegangen, 17 befinden sich in Prüfung (nutraingredients zur EFSA, Stand 09.09.2025). Ein zugelassenes CBD-Lebensmittel gibt es bislang nicht; zugelassen ist allein das Arzneimittel Epidyolex.

Hinweis

Reines Wissensportal ohne Heilversprechen. Die Inhalte sind keine medizinische Beratung, keine Dosierungsempfehlung und keine Aufforderung zum Konsum. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder eine Apotheke. Rechtliche Angaben ohne Gewähr, bitte aktuelle Gesetzeslage prüfen.